Welche Genehmigungen und Lizenzen werden für einen mobilen Verkaufsstand benötigt?

Mobiler Verkaufsstand
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Ein mobiler Verkaufsstand eröffnet spannende Geschäftsmöglichkeiten, erfordert jedoch eine Reihe von behördlichen Genehmigungen. Für den Betrieb eines mobilen Verkaufsstands benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte, eine Sondernutzungsgenehmigung für öffentliche Flächen sowie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie Lebensmittel verkaufen möchten.

Die Reisegewerbekarte ist die Grundvoraussetzung für den mobilen Handel und wird bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragt. Für den Verkauf auf öffentlichem Straßenland ist zudem eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die beim jeweiligen Bezirksamt (Tiefbauabteilung oder Verbraucherschutzamt) eingeholt werden muss. Verkäufer vor Ort benötigen eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie dieser Dokumente.

Bei einem Food Truck oder Imbisswagen kommen weitere Anforderungen hinzu. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen können. Je nach Sortiment können zusätzliche branchenspezifische Genehmigungen notwendig sein, beispielsweise eine Konzession für den Ausschank alkoholischer Getränke wie Bier.

Inhaltsverzeichnis

Genehmigungsverfahren für mobile Verkaufsstände

Das Betreiben eines mobilen Verkaufsstandes erfordert verschiedene behördliche Genehmigungen und Lizenzen. Der bürokratische Prozess umfasst mehrere Instanzen von der Gewerbeanmeldung hin zu speziellen Erlaubnissen für den Standort.

Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein

Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt für jeden mobilen Verkaufsstand. Diese erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der der Betreiber seinen Hauptsitz hat. Für die Anmeldung werden in der Regel Personalausweis, Meldebestätigung und eine Gebühr benötigt.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält man einen Gewerbeschein, der bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Dieser Schein ist die grundlegende Voraussetzung für alle weiteren Genehmigungen.

Wichtig zu beachten: Bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Alkohol sind zusätzliche Qualifikationen nachzuweisen, beispielsweise eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland

Für jeden Standort auf öffentlichem Straßenland ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese wird bei der Tiefbauabteilung oder dem Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes beantragt.

Die Genehmigung ist standortgebunden und muss für jeden Stellplatz separat eingeholt werden. Die Kosten variieren je nach Stadt und Lage des Standortes.

Beim sogenannten „fliegenden Handel“ ohne festen Standort ist ebenfalls eine spezielle Sondernutzungserlaubnis der örtlichen Polizeibehörde notwendig. Die Antragsstellung sollte frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann.

Weitere behördliche Genehmigungen

Für einen Foodtruck sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist bei Lebensmittelverkauf zwingend und muss beim Gesundheitsamt absolviert werden.

Bei Alkoholausschank wird eine gastronomische Konzession benötigt. Diese Schankerlaubnis muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

Je nach Verkaufsangebot können weitere Vorschriften gelten:

  • Hygieneverordnungen für Lebensmittel
  • Brandschutzbestimmungen bei Kochgeräten
  • Lärmschutzauflagen

Das Fahrzeug selbst muss den technischen Vorschriften entsprechen und für den Verkauf geeignet sein. Eine TÜV-Abnahme mit Hinblick auf die spezielle Nutzung ist ratsam.

Spezifische Vorschriften und Richtlinien für Imbisswagen

Beim Betrieb eines mobilen Verkaufsstands müssen verschiedene Vorschriften eingehalten werden, die von der Lebensmittelhygiene hin zu standortspezifischen Auflagen reichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Angebot und Standortwahl.

Gastronomische Auflagen und Lebensmittelhygiene

Die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung ist für jeden mobilen Verkaufsstand verpflichtend. Betreiber müssen eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz (früher „Gesundheitszeugnis“) nachweisen können. Diese wird vom örtlichen Gesundheitsamt ausgestellt.

Für die Zubereitung und den Verkauf von Lebensmitteln gelten strenge Hygienevorschriften. Der Verkaufsstand muss mit leicht zu reinigenden Oberflächen ausgestattet sein. Zudem sind Handwaschbecken mit Warmwasser, Seife und Einweghandtüchern Pflicht.

Ein HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) zur Eigenkontrolle der Lebensmittelsicherheit ist für gastronomische Betriebe vorgeschrieben. Betreiber müssen alle verwendeten Zutaten dokumentieren und Kühlketten einhalten.

Standort- und Betriebsvoraussetzungen

Für das Aufstellen eines mobilen Verkaufsstands im öffentlichen Raum wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Diese wird bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt und ist kostenpflichtig.

Auf Privatgrundstücken ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Zusätzlich kann eine Nutzungsänderung nötig sein, wenn die Fläche nicht für gewerbliche Zwecke ausgewiesen ist.

Die Standortwahl unterliegt häufig Einschränkungen durch Bebauungspläne. In bestimmten Zonen wie verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen gelten besondere Vorschriften.

Der Gesetzgeber verlangt zudem eine ausreichende Müllentsorgung und die Einhaltung der Lärmschutzverordnung. Für strombetriebene Geräte sind gültige Prüfnachweise erforderlich.

Umgang mit Alkoholausschank und Sonderfällen

Für den Ausschank von Alkohol benötigen Verkaufsstandbetreiber eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Diese ist temporär und standortgebunden. Grundsätzlich müssen Betreiber auch die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachten.

Bei besonderen Veranstaltungen wie Märkten oder Stadtfesten können spezielle Regelungen gelten. Hier ist oft eine zusätzliche Festzelterlaubnis oder Marktstandgenehmigung erforderlich.

Für Gründer gelten keine Ausnahmen von den gesetzlichen Anforderungen. Eine frühzeitige Beratung bei der örtlichen IHK oder dem Gewerbeamt ist ratsam, um alle notwendigen Genehmigungen zu identifizieren.

Bei saisonalen Verkaufsständen sind temporäre Lizenzen möglich. Diese müssen rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden und sind an die festgelegte Betriebsdauer gebunden.

Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungen zum Verkaufsstand

Was ist ein mobiler Verkaufsstand?

Ein mobiler Verkaufsstand ist eine transportable Verkaufsstelle, die in der Regel auf Märkten, Festivals oder Veranstaltungen eingesetzt wird. Er ermöglicht den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken oder anderen Waren und kann oft leicht auf- und abgebaut werden.

Nein, mobile Imbisswagen dürfen nicht überall aufgestellt werden. Es gibt spezielle Vorschriften und Genehmigungen, die je nach Stadt oder Region variieren. Oft sind bestimmte Plätze, wie öffentliche Straßen oder Plätze, reguliert und benötigen eine Genehmigung.

An der Straße darf man in der Regel Lebensmittel und Getränke verkaufen, sofern man die entsprechenden Genehmigungen hat. Zudem können auch Waren wie Blumen, Zeitschriften oder Handwerksprodukte verkauft werden. Die genauen Bestimmungen hängen von lokalen Gesetzen ab.

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